home | kontakt | AGB

Containerservice

AGB

GeschÄftsbedingungen der Firma Container-Service Mathias Stanislawski (Stand 1/99)!

CONTAINER

Der bereitgestellte Container wird dem AG zur Befüllung mit der von ihm bei der Bestellung bezeichneten Abfallart (vom Gewicht her gleichmäßig über die gesamte Länge,max.bis zur Höhe der Oberkante, bzw. der Lademarkierung und nur bis zum zulässigen Höchstgewicht von 8,0 t einschließlich Containergewicht) überlassen. Sollte bei der Abholung bzw. Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine größere Menge oder eine andere Abfallart (z.B. auch durch zusätzliche Fremdbeladung) festgestellt werden, gehen alle möglicherweise entstehenden Mehrkosten zu Lasten des AG.
Gefährliche und Sonderabfälle dürfen generell nicht in die Container eingefüllt werden (z.B. Malerfarbe, Öle, Asbest, ölverseuchter, kontaminierter Bodenaushub bzw. Schutt). Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschriften entstehen, haftet ausschließlich der AG. Bei der Erstgestellung wird der Auftraggeber durch ein Merkblatt auf die Beladungsvorschriften besonders hingewiesen. Die Reinigung des Containers nach der Befüllung mit derartigen Stoffe geht zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Container sind mit den vorgeschriebenen retro-reflektierenden Warnfolien ausgerüstet. Der Auftraggeber überzeugt sich unverzüglich nach Aufstellung des Containers von der guten Sichtbarkeit dieser Folien, ferner obliegt ihm die Reinhaltung der Folien während der Container-Standzeit. Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen, haftet der AG, auch wenn die Ursache nicht festgestellt werden kann .Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum. Das vereinbarte Entgeld umfaßt, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,  die Zufuhr und die Abholung des Containers einschließlich Deponiegebühr unter Beachtung der in der aktuellen Preisliste (beim Fahrer erhältlich) aufgeführten Einschränkungen bzw. Zuschläge. Soweit über eine kostenlose Mietdauer keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurden, beträgt diese 7 Kalendertage (gerechnet vom Gestelltag bis zum frühestmöglichen Abholtermin nach Abruf oder Absprache). Die max. Mietdauer eines Containers beträgt 1 Monat, dann wird er abgeholt und zusätzlich der Mindestpreis lt.Preisliste berechnet.


PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zusätzlich berechnet. Erhöhen sich nach Angebotsabgabe oder Containergestellung jedoch vor Abholung des Containers die Preise, so gelangt der neue Preis zur Berechnung. Ansonsten gelten die Preise jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Leistungen bzw. Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart, sofort zu zahlen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir je 5 Euro ab der 2. Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ab der 3. Mahnung wird ein zusätzlich für den Auftraggeber kostenpflichtiger Inkassodienst eingeschaltet. Alle abgeholten Reststoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftraggebers. Erfolgt trotz Mahnung keine Bezahlung, wird Abfall in gleicher Art und Menge an den Auftraggeber zurückgeliefert. Die eventuell vorgeschriebenen Abfallbegleitscheine bzw. Entsorgungsnachweise werden grundsätzlich erst nach Bezahlung der Leistungen ausgehändigt. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Bestellung und werden vom Auftraggeber wie die jeweils aktuelle Preisliste spätestens mit der 1. Zahlung vorbehaltlos anerkannt.


SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein,so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt, insbesondere wenn die Vereinbarung deutschen oder europäischen Bestimmungen nicht oder nicht mehr entspricht.